ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  

 Lieber Gast,   

 wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, die Dienstleistungen des Hotels Arkady Hof **** in Anspruch zu nehmen. Da wir bestrebt sind, Ihren Aufenthalt in unserem Hotel so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Hotel aufgrund der Annahme Ihrer Bestellung regeln und präzisieren.   

 Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) ist es, einen rechtlichen Rahmen für die Beziehung zwischen dem Hotelbetreiber und seinen Kunden zu schaffen, um sicherzustellen, dass der Kunde über die Bedingungen und Konditionen der Dienstleistung informiert ist.  

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, von Konferenz- und Banketträumen des Hotels für Veranstaltungen und die mietweise Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen.  

Geschäftsbedingungen des Kunden können nur anerkannt werden, wenn sie vorher ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.  

Diese AGB sind Bestandteil eines jeden Vertrages (Vereinbarung) und Auftrages, der die Verpflichtung des Hotels zur Erbringung bestimmter Leistungen gegenüber dem Kunden und die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Preises für die erbrachten Leistungen zum Gegenstand hat.  

Die Kenntnisnahme der AGB durch den Kunden wird vorausgesetzt, sofern er nicht nachweist, dass der Zugang zu den AGB durch Verschulden des Hotels eingeschränkt oder verhindert wurde.  

Diese AGB sind für das Hotel ab dem Datum ihrer Veröffentlichung und für den Kunden ab dem Zeitpunkt der Bestellung der Leistung verbindlich.  

Definition von Begriffen  

Im Sinne dieses Vertrages sind folgende Begriffe zu verstehen:

1. Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Hotel einen Dienstleistungsvertrag abschließt oder dem Hotel eine verbindliche Bestellung übermittelt.   

2. Hotel: die von der Gesellschaft HOLLEN s.r.o., mit Sitz in Kosatcová 24/A, 841 07 Bratislava, ID Nr. 35804505, betriebene Einrichtung, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I., Abteilung: Sat. Einlage Nr. , genannt Hotel Arkady Hof ****.   

3. Die Vertragsparteien sind: das Hotel und der Kunde.   

4. Dienstleistung: Jede Dienstleistung, die ein Hotel im Rahmen seines Geschäftsbetriebs erbringt, insbesondere aber Beherbergungs-, Verpflegungs-, Wellness- und Kongressdienstleistungen.   

5. Einzelkunde: in der Regel 1 bis 10 Personen, die gemeinsam die Hotelleistungen buchen oder die Unterkunft im Hotel zum gleichen An- und Abreisedatum buchen, bis zu einer Höchstzahl von 5 Zimmern.   

6. Gruppe: in der Regel 6 oder mehr Personen, die gemeinsam die Hotelleistungen oder die Unterkunft im Hotel für dasselbe An- und Abreisedatum buchen, jedoch mindestens 6 Zimmer.   

7. Veranstaltung: ein gesellschaftliches Ereignis, an dem eine große Anzahl von Personen teilnimmt und bei dem mehrere Arten von Hoteldienstleistungen in Anspruch genommen werden.   

8. Veranstalter: jede natürliche oder juristische Person, die im Auftrag oder zugunsten des Kunden eine Veranstaltung organisiert, technisch oder in anderer Weise durchführt und einen Vertrag mit dem Kunden abschließt. 

9. Zeitpunkt der Zahlung: der Zeitpunkt, an dem das Hotel die Möglichkeit hat, über den eingezahlten Betrag zu verfügen, d. h. der Tag der Gutschrift auf dem Konto, der Eingang an der Kasse usw.   

10. Schaden: tatsächlicher Schaden und entgangener Gewinn. Der Schaden ist in Geld zu ersetzen; auf Verlangen des Geschädigten und wenn möglich, ist der Schaden jedoch durch Wiederherstellung des vorherigen Zustands zu ersetzen.   

II. Zustandekommen des Vertrages

 1. Unter Vertragsabschluss ist der zwischen dem Hotel und dem Kunden geschlossene Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zu verstehen.   

2. Durch den Vertragsabschluß verpflichtet sich das Hotel, dem Kunden Leistungen im vereinbarten Umfang und in der vereinbarten Beschaffenheit zu erbringen, wobei der Kunde verpflichtet ist, dem Hotel den vereinbarten Preis zu zahlen und etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Hotelleistung entstehen, zu ersetzen.   

3. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung /Reservierung/ des Kunden durch das Hotel zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen.    

4. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Wurden die Leistungen des Hotels durch einen Dritten /Vermittler/ in Auftrag gegeben, so ist der Vermittler der Verpflichtete /Vertragspartner/ des Hotels, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes.   

5. Bei Gruppen- oder regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen können die Parteien einen schriftlichen Rahmenvertrag abschließen, wobei die in diesem Vertrag ausgehandelten Vereinbarungen den Bestimmungen dieser AGB vorgehen. Die Gültigkeit der AGB wird dadurch jedoch nicht berührt. Dies gilt auch für schriftliche Einzelverträge.   

6. Die Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken oder zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.   

 III. Beherbergungsleistungen - Einzelkunden  

 1. Das Hotel ist verpflichtet, dem Kunden die reservierten Zimmer ab 15.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist nur dann berechtigt, das gebuchte Zimmer vor dem angegebenen Termin bereitzuhalten, wenn er dies bei Vertragsabschluss ausdrücklich mit dem Hotel vereinbart hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein bestimmtes Zimmer in Besitz zu nehmen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich mit dem Hotel vereinbart. Bei vorzeitigem Einchecken zwischen 10.00 und 13.59 Uhr des Anreisetages ist das Hotel berechtigt, 25 % des Listenpreises zu berechnen. Bei vorzeitigem Einchecken zwischen 6.00 und 13.59 Uhr am Anreisetag ist das Hotel berechtigt, 50% des Listenpreises zu berechnen.   

2. Der Kunde ist verpflichtet, das Zimmer am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr am vereinbarten Abreisetag zu räumen und zu verlassen, es sei denn, es wurde im Voraus etwas anderes vereinbart. Bei verspäteter Abreise ist das Hotel berechtigt, 50 % des Listenpreises in Rechnung zu stellen, wenn das Zimmer vor 15.00 Uhr geräumt wird.   

3. Hat der Kunde am Anreisetag nicht bis spätestens 18.00 Uhr im Hotel eingecheckt und wurde nicht ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart, ist das Hotel berechtigt, die reservierten Zimmer anderweitig zu vergeben.   

 4. Wenn der Kunde vor 6.00 Uhr morgens eincheckt, ist er verpflichtet, den Preis für die gesamte vorherige Nacht zu zahlen.   

5. Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Mängel, Unregelmäßigkeiten oder Vorbehalte an der Hotelrezeption zu melden, sobald er sie beim Bezug des Zimmers feststellt. Er ist auch verpflichtet, dies zu tun, wenn er Schäden am Zimmer oder dessen Inventar feststellt. Stellt das Hotel nach Beendigung des Aufenthalts des Kunden Schäden am Zimmer oder am Inventar fest, ohne dass der Kunde dies der Hotelrezeption mitgeteilt hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Hotel den Schaden am Zimmer oder am Inventar in voller Höhe zu ersetzen.   

6. Der Aufenthalt des Kunden im Hotel wird durch die Unterkunfts- und Betriebsordnung des Hotels geregelt. Diese Ordnung ist für die Gäste des Hotels verbindlich.   

7. Das Hotel ist verpflichtet, dem Kunden die Aufbewahrung von Wertgegenständen oder Gegenständen von hohem finanziellem, sozialem oder geistigem Wert an einem sicheren Ort /Hotelsafe/ zu ermöglichen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, so haftet das Hotel für Schäden, die durch Verlust, Missbrauch, Beschädigung, Diebstahl oder in sonstiger Weise verursacht werden, nicht oder nur in eingeschränktem Umfang. Für Schmuck, Geld und andere Wertsachen, die im Safe deponiert sind, haftet das Hotel nur bis zu einem Betrag von 332 €. Der Anspruch auf Schadensersatz erlischt, wenn der Kunde ihn nicht spätestens am 15. Tag nach dem Tag, an dem der Geschädigte von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, geltend gemacht hat. Es wird vermutet, dass er spätestens an dem Tag, an dem er das Hotel verlassen hat, von dem Schaden Kenntnis erlangt hat.   

IV. Beherbergungsleistungen - Gruppen   

Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen des Art. III. VOP. 

V. Preise für die vom Hotel erbrachten Leistungen und Zahlungsbedingungen   

 1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die jeweilige Leistung vereinbarten Preise zu zahlen; dies gilt auch für Leistungen, die das Hotel auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an Dritte erbringt.   

 2. Der vereinbarte Preis ist der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Preis. Ist der Preis nicht vereinbart, so gelten die veröffentlichten Listenpreise.   

 3. Die in der Preisliste des Hotels genannten Preise sind Endpreise und enthalten die Mehrwertsteuer, nicht aber die lokalen Steuern.   

 4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der bestellten Leistung 4 Monate, in denen sich die Preise des Hotels erhöhen, so kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.   

5. Der Preis kann vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, des Umfangs der Hotelleistung, der Aufenthaltsdauer etc. wünscht und das Hotel dem zustimmt.   

 6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Vorauszahlung zu verlangen.   

7. Die Grundlage für die Abrechnung der bestellten und vom Kunden in Anspruch genommenen Dienstleistungen ist bei organisierten Veranstaltungen ein Steuerbeleg - eine Rechnung, die am Tag der Abreise des Kunden aus dem Hotelgelände oder am Tag der Inanspruchnahme der bestellten Dienstleistungen des Hotels ausgestellt wird, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde. Die Rechnung muss alle durch die geltende Gesetzgebung der Slowakischen Republik vorgeschriebenen Elemente enthalten.   

 8. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum fällig. Die Rechnung gilt an dem Tag als bezahlt, an dem das Hotel über den gezahlten Betrag verfügen kann, d.h. an dem Tag, an dem der entsprechende Betrag auf dem Konto des Hotels gutgeschrieben wird.   

 9. Die Zahlung per Kreditkarte kann sowohl vor als auch nach der Inanspruchnahme der Hotelleistungen erfolgen, und zwar auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, die zur Durchführung der Zahlung erforderlich sind. Mit der Angabe der Daten für die Zahlung per Kreditkarte erklärt sich der Kunde mit deren Verwendung einverstanden. Das Hotel hat das Recht, die Kreditkarte des Kunden zusätzlich mit eventuellen Differenzen zu belasten, die nach der Abreise des Kunden festgestellt werden (z.B. Verbrauch aus der Minibar, Schadensersatz, Bußgelder, usw.), womit der Kunde einverstanden ist. Das Hotel ist jedoch verpflichtet, den Kunden schriftlich /e-mail/ über die zusätzliche Abrechnung von Differenzen von der Zahlungskarte des Kunden und die Gründe für eine solche zusätzliche Abrechnung zu informieren.   

 10. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 0,5 % des Betrages für jeden Verzugstag zu berechnen

 VI. Veranstaltungen  

 1. Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Veranstaltung zu gewährleisten, ist der Veranstalter verpflichtet, dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.   

 2. Bei einer vom Kunden gewünschten Änderung des Leistungsumfangs wird das Hotel mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eine Erhöhung des Leistungsumfangs nach seinen Möglichkeiten vornehmen. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf eine Erhöhung des Leistungsumfangs besteht jedoch nicht.   

 3. Eine Änderung der Teilnehmerzahl der Veranstaltung um mehr als 10 % muss vorab schriftlich mit dem Hotel vereinbart werden. Im Falle einer solchen Änderung/Abweichung/Teilnehmerzahl behält sich das Hotel das Recht vor, die bestätigten Zimmer einseitig zu tauschen. Der vereinbarte Standard und die technische Ausstattung müssen beibehalten werden.   

 4. Bei einer Überschreitung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel ebenfalls berechtigt, den vereinbarten Preis neu festzusetzen und zu ändern. Grundlage für die Berechnung ist die tatsächliche Teilnehmerzahl.   

 5. Der Veranstalter ist ferner verpflichtet, dem Hotel schriftlich mitzuteilen: 

        (a) die Art der Zimmerbelegung mindestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Ändert der Veranstalter die Raumaufteilung nach diesem Zeitpunkt, behält sich das Hotel das Recht vor, eine Umbuchungsgebühr von 100 € zu erheben.   

         (b) die erforderlichen technischen Vorkehrungen spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Wird die vorher festgelegte technische Ausstattung während der Veranstaltung nicht genutzt, verlangt das Hotel die volle Rückerstattung auf der Grundlage des Kostenvoranschlags.   

         (c) die Auswahl der Kaffeepausen sowie der Speisen- und Getränkemenüs bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung. Teilt der Kunde die Auswahl der Speisen und Getränke nicht im Voraus schriftlich mit, kann das Hotel die Auswahl anstelle des Veranstalters treffen. Das Hotel kann eine Änderung der Verpflegung durch den Veranstalter weniger als 10 Tage vor der Veranstaltung nicht mehr akzeptieren.                                                                         

        (d) die genauen Zeiten der Raumnutzung und das Programm der Veranstaltung spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Die reservierten Räume stehen dem Veranstalter nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Änderungen der Zeiten müssen im Voraus mit dem Hotel vereinbart werden. Ändert sich die Raumnutzung oder das Veranstaltungsprogramm weniger als 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung, kann das Hotel eine zusätzliche Gebühr verlangen.   

 6. Für Veranstaltungen im Restaurant, im Bankettsaal und in den Konferenzräumen, die länger als 22.00 Uhr dauern und bei denen der vereinbarte Preis die längere Dauer der Veranstaltung /über die Öffnungszeiten hinaus/ nicht berücksichtigt, kann das Hotel eine Servicegebühr berechnen.   

 7. Für Veranstaltungen in der Lobby-Bar, die länger als 24.00 Uhr dauern, kann das Hotel eine Servicegebühr berechnen, es sei denn, der vereinbarte Preis berücksichtigt bereits die längere Dauer der Veranstaltung /über die Öffnungszeiten hinaus/.   

 8. Die Höhe der Servicegebühr beträgt 100 € / jede Stunde.   

 9. Der Veranstalter bzw. der Besteller ist nicht berechtigt, die Veranstaltung mit eigenen Speisen und Getränken zu versorgen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Hotel vor. In diesem Fall wird das Hotel eine Servicegebühr erheben.   

 10. Der Veranstalter und der Auftraggeber sind als Gesamtschuldner verpflichtet, den Verzehr von Speisen und Getränken, die von den Veranstaltungsteilnehmern über den vereinbarten Gesamtpreis hinaus bestellt werden, zu bezahlen.   

 11. Der Veranstalter und der Auftraggeber der Veranstaltung haften als Gesamtschuldner für die Bezahlung der von den Veranstaltungsteilnehmern bestellten Leistungen, die über die vereinbarte Gesamtkostenpauschale hinausgehen.   

 12. Das Hotel haftet nicht für die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums durch den Kunden. Der Veranstalter/Beauftragte ist verpflichtet, für die Veranstaltung in eigenem Namen, auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten alle Verpflichtungen gegenüber den Urheberrechtsschutzorganisationen zu erfüllen.   

 13. Der Veranstalter bzw. Auftraggeber ist verpflichtet, das Hotel unverzüglich zu informieren, wenn die Veranstaltung geeignet ist, öffentliches Interesse zu erregen, die öffentliche Ordnung zu stören, die Interessen des Hotels und anderer Hotelgäste zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Das Hotel ist berechtigt, angemessene Maßnahmen zur Abwendung eines solchen Zustandes zu treffen, und der Kunde ist verpflichtet, diese zu dulden.   

14. Anzeigen in Zeitungen oder anderen Medien (Printmedien, elektronische Medien usw.), an die Öffentlichkeit gerichtete Werbung und Ankündigungen, insbesondere Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, politischen, religiösen und kommerziellen Veranstaltungen, die eine Beziehung zum Hotel suggerieren könnten oder geeignet sind, den guten Ruf des Hotels zu schädigen oder zu verunglimpfen, bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels.   

 15. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Wunsch hin technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, geschieht dies stets im Namen, in Vollmacht und im Auftrag des Veranstalters oder des Kunden. Das Hotel übernimmt keine Verpflichtungen gegenüber Dritten und Ansprüche Dritter aus der Nutzung dieser Einrichtung bestehen nur gegenüber den Veranstaltern/Bestellern der Veranstaltung. 

16. Die Verwendung von eigenen elektrischen, elektronischen und technischen Geräten des Veranstalters oder der Veranstaltung bei der Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Das Hotel behält sich vor, solche Geräte und Einrichtungen, die die Energieversorgung oder die Betriebskosten des Hotels über das übliche Maß hinaus erhöhen, gesondert zu berechnen.   

 17. Für Störungen oder Schäden an den technischen Einrichtungen des Hotels, die durch die Nutzung dieser Einrichtungen entstehen, haftet der Veranstalter/Kunde/Veranstalter in vollem Umfang und ist verpflichtet, die mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verbundenen Kosten zu tragen. Das Hotel ist berechtigt, diese Einrichtungen durch seine Mitarbeiter oder Dritte zu überprüfen und Maßnahmen zur Verhinderung oder Vermeidung des Eintritts eines solchen Zustandes zu ergreifen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Maßnahmen zu dulden.   

 18. Der Veranstalter/Besteller der Veranstaltung trägt die volle Verantwortung für die Sicherheit der von ihm oder seinem Kunden verwendeten technischen, elektronischen oder elektrischen Geräte.   

 19. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial oder Gegenstände müssen den gesetzlichen Brandschutzbestimmungen entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, die Stellungnahme der zuständigen Behörden einzuholen. Um möglichen Schäden vorzubeugen, ist die Aufstellung und der Standort der eingebrachten Materialien und Gegenstände vorher mit dem Hotel abzustimmen.   

 20. Mitgebrachte Auslagen und sonstige Gegenstände sind nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter oder der Veranstaltungskunde dies und lässt er die Gegenstände im Veranstaltungsraum zurück, ist das Hotel berechtigt, bis zur Entfernung der Gegenstände Raummiete zu berechnen. Das Hotel ist auch berechtigt, diese Gegenstände auf Kosten des Veranstalters oder des Kunden des Veranstalters zu entfernen und einzulagern, ohne dass ein Verwahrungs- oder Lagerungsvertrag zustande kommt. 

 VII. Vorauszahlung für Leistungen  

1. Soweit mit dem Hotel nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel berechtigt, eine Vorauszahlung wie folgt zu verlangen:   

 - für Einzelkunden 100% des Gesamtpreises der bestellten Leistungen, spätestens 10 Tage vor Inanspruchnahme der Leistungen oder der Veranstaltung;   

 - bei Gruppenbuchungen von bis zu 10 Zimmern 100% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen, spätestens 15 Tage vor Inanspruchnahme der Leistungen oder der Veranstaltung;   

 - bei Gruppenbuchungen von mehr als 10 Zimmern 50% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen bis spätestens 30 Tage vor der Inanspruchnahme der Leistungen oder der Veranstaltung und weitere 50% des Preises der gebuchten Leistungen bis spätestens 15 Tage vor der Inanspruchnahme der Leistungen oder der Veranstaltung;   

 - bei einer Veranstaltung ohne Übernachtung mit bis zu 50 Personen 100% des Gesamtpreises der bestellten Leistungen bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung;  

- bei einer Veranstaltung ohne Übernachtung mit mehr als 50 Personen 50% des Gesamtpreises der bestellten Leistungen bis spätestens 60 Tage vor der Veranstaltung und weitere 50% des Preises der bestellten Leistungen bis spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung.    

 2. Wird die Anzahlung nicht rechtzeitig geleistet, behält sich das Hotel das Recht vor, die Reservierung ohne Vorankündigung zu stornieren.   

 3. Bei Hochzeiten, Partys, Abschlussfeiern oder ähnlichen privaten Veranstaltungen ist das Hotel berechtigt, bei verbindlicher Bestellung eine nicht erstattungsfähige Vorauszahlung von 1.000 € zu verlangen. Die Zahlung der Vorauszahlung gilt als Bestätigung der Verbindlichkeit des Vertrages.   

 Die geleistete Anzahlung wird im Falle einer Stornierung nicht zurückerstattet, sie dient als Vertragsstrafe - pauschalierter Schadensersatz /Ertrag/. Eine zweite Anzahlung in Höhe von 50 % des geschätzten Gesamtpreises für die Dienstleistungen muss spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung geleistet werden. Der Kunde ist verpflichtet, den zusätzlichen Betrag bis zur Höhe des tatsächlichen Preises der Dienstleistungen innerhalb von 48 Stunden nach Ende der Veranstaltung zu zahlen.   

 4. Das Hotel ist berechtigt, bei der Ankunft eine Garantie in Form einer vorautorisierten Kreditkarte oder einer Barkaution zu verlangen. Um die Bezahlung der verbrauchten Waren aus der Minibar des Zimmers zu garantieren, wird das Hotel eine Vorautorisierung des Kunden in Höhe von 50 € pro Aufenthalt vornehmen. Der genaue Betrag des tatsächlichen Verbrauchs wird vom Hotel nach Überprüfung der Minibar in dem Zimmer, in dem der Kunde übernachtet hat, berechnet und abgerechnet.   

 Das gleiche Verfahren wendet das Hotel an, wenn der Kunde das Interesse bekundet hat, die Rechnung für den Konsum und andere im Hotel in Anspruch genommene Dienstleistungen auf dem Zimmerkonto gutzuschreiben; in diesem Fall wird der Betrag von 150 € pro Aufenthalt vorautorisiert. Ist der vorautorisierte Betrag von 150 € ausgeschöpft, hat das Hotel Anspruch auf eine weitere Vorautorisierung von 150 €. 

 VIII. Rücktritt, Stornierung der Bestellung. Stornierungsbedingungen  

 1. Der Kunde hat das Recht, die gebuchten Dienstleistungen oder die Veranstaltung zu stornieren.   

2. Bei Stornierung von gebuchten Veranstaltungen und Leistungen hat das Hotel Anspruch auf eine Entschädigung in Form einer Stornogebühr, die sich nach einem prozentualen Anteil des Festpreises der Leistung bzw. Veranstaltung richtet, abhängig von der Anzahl der Personen, für die die Veranstaltung /Leistung/ vorgesehen ist, und dem Zeitraum, der zwischen dem Zeitpunkt der Stornierung der Leistung bzw. Veranstaltung und dem geplanten Beginn der Leistungserbringung bzw. Veranstaltung verstrichen ist.   

3. Sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, sind die Stornogebühren, die sich aus dem Prei der Dienstleistung oder der Veranstaltung ergeben, wie folgt:   

 a.) Bei Veranstaltungen ohne Beherbergung mit bis zu 30 Personen ist das Hotel berechtigt, folgende Stornogebühren zu berechnen:   

 - Bei einer Stornierung zwischen dem 31. - Tag vor dem geplanten Beginn der Leistung oder Veranstaltung 20 % des veranschlagten Preises;   

 - Stornierung zwischen dem 15. - 30. Tag vor dem geplanten Beginn der Leistung oder Veranstaltung 30% des veranschlagten Preises;   

 - Stornierung zwischen dem 8. und dem 14. Tag vor dem geplanten Beginn der Dienstleistung oder des Ereignisses, 50% des veranschlagten Preises;   

 - Stornierung 7 Tage oder weniger vor dem geplanten Beginn des Dienstes oder der Veranstaltung 100% des veranschlagten Preises.   

 b.) Bei Veranstaltungen ohne Übernachtung mit einer Kapazität von 31 Personen oder mehr ist das Hotel berechtigt, folgende Stornogebühren zu berechnen:   

 - Stornierung zwischen dem 61. - Tag vor dem geplanten Beginn der Leistung bzw. Veranstaltung bis zu 10% des veranschlagten Preises;   

 - Stornierung zwischen dem 31. - Tag vor dem geplanten Beginn der Leistung oder der Veranstaltung bis zu 20% des veranschlagten Preises;   

 - Stornierung von Limits 14. - Tag vor dem geplanten Beginn der Dienstleistung oder des Ereignisses bis zu 50 % des veranschlagten Preises;   

 - Stornierung 14 Tage oder weniger vor dem geplanten Beginn des Dienstes oder der Veranstaltung bis zu 100% des veranschlagten Preises.  

 4. Sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, ist das Hotel berechtigt, folgende Stornogebühren für einzelne Gäste zu berechnen

- Stornierung bis 14.00 Uhr 1 Tag vor der geplanten Ankunft kostenlose Stornierung;   

- Stornierung nach 14.00 Uhr 1 Tag vor der geplanten Ankunft 100 % des Preises für die erste Übernachtung für jedes stornierte Zimmer.   


5. Für Gruppenbuchungen von Unterkünften und anderen Dienstleistungen:   

 a.) Bis zu 10 Zimmern ist das Hotel berechtigt, folgende Stornogebühren zu berechnen: 

- Stornierung zwischen dem 22. - Tag vor der geplanten Anreise bis zu 25% des Gesamtbetrages der bestellten Leistungen;   


-Stornierung zwischen dem 15. - bis zum 21. Tag vor der geplanten Anreise bis zu 50% des Gesamtbetrages der bestellten Leistungen;   

 - Stornierung zwischen dem 8. und dem 14. Tag vor der geplanten Ankunft bis zu 75% des Gesamtbetrages der bestellten Leistungen;   

 - Stornierung zwischen dem 2. und dem 7. Tag vor der geplanten Ankunft bis zu 90% des Gesamtbetrages der bestellten Leistungen;   

 - Stornierung 1 Tag oder weniger vor der geplanten Ankunft bis zu 100% des Gesamtbetrags der bestellten Dienstleistungen.   

 b.) Ab 11 Zimmern ist das Hotel berechtigt, folgende Stornogebühren zu berechnen:   

 - Stornierung zwischen dem 61. - Tag vor der geplanten Anreise bis zu 25% des Gesamtbetrages der bestellten Leistungen;   

 - Stornierung zwischen dem 31. - Tag vor der geplanten Anreise bis zu 50% des Gesamtbetrages der bestellten Leistungen;   

 - Stornierung 30 Tage oder weniger vor der geplanten Ankunft bis zu 100% des Gesamtbetrags der bestellten Leistungen.

6. Die Kosten für technische Einrichtungen, die das Hotel für die Veranstaltung bestellt hat, gehen, soweit sie dem Hotel bereits entstanden sind und nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden konnten, in voller Höhe zu Lasten des Kunden.   

 7. Bei der Erbringung von Bewirtungsleistungen ergibt sich der Gesamtpreis aus der Summe der vereinbarten Preise für Getränke, Speisen, Raummiete und Entgelte für sonstige Leistungen. Ist ein solcher Preis noch nicht festgelegt, gilt folgende Formel: niedrigster Preis des Bankettmenüs x Personenzahl.   

 8. Gekaufte Geschenkgutscheine sind ein Jahr lang gültig. Der Gutschein ist ab dem Datum seiner Ausstellung gültig und läuft nach Ablauf eines Jahres ab. Das Verfallsdatum des Gutscheins kann auf rechtzeitigen Antrag um maximal 1 Monat verlängert werden. Mehrfache Verlängerungen sind nicht möglich. Bei Nichtinanspruchnahme des erworbenen Gutscheins beträgt die Stornogebühr 100% des Gutscheinwertes. Gekaufte Gutscheine können nicht erstattet oder zurückgegeben werden. Der Gutschein kann nicht gegen Bargeld oder einen anderen finanziellen Ausgleich umgetauscht werden. Der Gutschein ist einmalig einlösbar. Wenn der Wert der gebuchten Leistungen und der Wert der während des Hotelaufenthalts in Anspruch genommenen Leistungen geringer ist als der Wert des Gutscheins, wird die Differenz nicht erstattet. Ist der Wert der bestellten Leistungen höher als der Wert des Gutscheins, ist der Kunde verpflichtet, die Preisdifferenz zu zahlen 

  IX. Rücktritt vom Vertrag durch das Hotel  

 1. Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Reservierung mit der Möglichkeit des Kunden vereinbart wurde, innerhalb einer bestimmten Frist ohne Zahlungsverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten, ein entsprechendes Interesse des Hotels an den gebuchten Zimmern besteht und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.   

 2. Das Hotel ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:   

 - dieses Recht mit dem Kunden aus den im Vertrag genannten Gründen schriftlich vereinbart wurde;   

 - der Kunde auf die Erfüllung des Vertrages durch das Hotel nicht beharrt;   

 - wenn der Kunde mit dem Hotel in Verzug ist;   

 - bei der Buchung eine Vorauszahlung oder Anzahlung vereinbart wurde und der Kunde dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachgekommen ist, spätestens jedoch bis zur Erfüllung der Verpflichtung des Kunden, kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten;   

 - Umstände vorliegen, die das Hotel nicht zu vertreten hat /z.B. höhere Gewalt/, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;   

 - die Leistungen oder die Veranstaltung unter Angabe falscher, irreführender oder unzutreffender Kundeninformationen oder sonstiger wesentlicher Tatsachen gebucht worden sind;   

 - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Eigentümer oder der Organisation des Hotels zuzurechnen ist. 

 X. Haftung für Schäden an eingebrachten oder hinterlegten Sachen  

 1. Das Hotel haftet nicht für Schäden an eingebrachten Gegenständen, die von oder für die Gäste des Hotels abgegeben wurden. Als eingebrachte Sachen gelten Sachen, die in die Räumlichkeiten gebracht werden, die für die Unterbringung oder die Aufbewahrung von Sachen reserviert sind, oder die zu diesem Zweck einem Mitglied des Hotelpersonals übergeben worden sind.   

2. Für Schmuck, Geld und andere Wertsachen haftet das Hotel nur bis zu einem Betrag von 332 Euro, wenn sie an einem dafür vorgesehenen Ort aufbewahrt und verschlossen wurden. Der Anspruch auf Entschädigung erlischt, wenn er nicht spätestens am zehnten Tag nach dem Tag, an dem der geschädigte Kunde nach dem Check-in aus dem Hotel ausgecheckt hat, geltend gemacht wird. (Auschecken)  

 3. Durch die Bereitstellung eines Stellplatzes in einem Parkhaus kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Zubehör haftet das Hotel nicht.   

 4. Das Hotel haftet nicht für Schäden bei Freizeitveranstaltungen jeglicher Art, es sei denn, der Schaden wurde vom Hotel grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.  

 XI. Besondere Bestimmungen  

1. Bei Unterbringung eines Haustieres wird die Haustiergebühr in der vereinbarten Höhe von 35 € inkl. MwSt. pro Aufenthalt/Nacht berechnet, die Unterbringung des Haustieres bedarf der bestätigten schriftlichen Zustimmung des Hotels (E-Mail).  

 2. Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist in den Zimmern nicht gestattet. Sie können in ausgewiesenen Bereichen rauchen, insbesondere im Hotelgarten oder vor dem Hotel - dies gilt auch für elektronische Zigaretten. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot hat das Hotel das Recht, eine Geldstrafe von 150 € für jeden festgestellten Verstoß zu verhängen.   

 3. Es dürfen keine gefährlichen Stoffe (Sprengstoffe und Munition, ätzende, giftige oder toxische Stoffe, infektiöses oder radioaktives Material) in das Hotel gebracht werden.   

 4. Das Hotel kann Nachrichten, Post und Pakete mit für Gäste bestimmten Waren entgegennehmen. Sendungen für Hotelgäste werden auf Wunsch des Kunden gegen eine Gebühr verschickt.   

 5. Das Hotel sendet nur die gefundenen Gegenstände auf Wunsch des Kunden weiter/zurück. Diese Gegenstände werden maximal drei Monate lang im Hotel aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände von offensichtlichem Wert den zuständigen Behörden übergeben.   

 6. Der Aufenthalt von Kindern jeden Alters ist möglich:   

 a. ein Kind bis zu 3,9 Jahren ohne Kinderbett oder Zusatzbett kann ohne Aufpreis untergebracht werden;   

 b. für Kinder von 0 - 3,9 Jahren stellen wir kostenlos ein Babybett zur Verfügung;   

 c. für ein Kind von 4 - 11,9 Jahren bieten wir Zustellbett für eine Gebühr von 20 € / Zustellbett / Nacht.   

 7. Kinder im Alter von 12 Jahren und älter werden als Erwachsene betrachtet.  -und die Gebühr für das Zusatzbett beträgt 35€/Nacht.  

 8. Die Preise sind in € (EURO) angegeben.    

XII. Schlussbestimmungen  

 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die auf ihrer Grundlage entstehenden Rechtsbeziehungen unterliegen dem slowakischen Recht.   

 2. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder ungültig sind oder werden, wird die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.   

 3. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels. Das Hotel behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Verpflichtung zur schriftlichen Bekanntgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch Aushang an zugänglichen Stellen in den Räumlichkeiten des Hotels und auf der Internetseite www.arkadyhof.sk erfüllt. 

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